11. Mit Präsidialverfügung vom 22. März 2022 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag des Beschuldigten gut und beauftragte die Zuger Polizei, die Daten des sichergestellten Notebooks zu sichern, auf Dokumente und E-Mails zur "I.________Ltd., Gibraltar" und zur Seite 4/26 Anwaltskanzlei "Mossack Fonseca" zu durchsuchen, die Daten aufzubereiten und dem Gericht zuzustellen (OG GD 16). 12. Am 13. April 2022 stellte die Zuger Polizei dem Gericht ihren Bericht zur forensischen Datensicherung und Auswertung sowie die gefundenen Dokumente zu (OG GD 17).