10. Am 3. März 2022 ersuchte die Verfahrensleitung die Zuger Polizei, den Bericht zur forensischen Datensicherung vom 11. Dezember 2020 (SE GD 4/1) zu erläutern und insbesondere genauer anzugeben, weshalb beim sichergestellten Notebook kein "Speicher" vorhanden bzw. installiert ist (OG GD 12). Mit Nachtragsbericht vom 14. März 2022 erklärte die Zuger Polizei, dass beim Notebook ein Speicherchip vorhanden sei, welcher zuvor übersehen worden sei, und die Daten gesichert, aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden könnten (OG GD 13).