5. Am 30. Dezember 2021 (Postaufgabe: 29. Dezember 2021) reichte die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten eine Berufungserklärung bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) ein. Sie erklärte, das Urteil vollumfänglich anzufechten, und beantragte die Aufhebung der Dispositivziffern 1-4. Der Beschuldigte sei stattdessen von Schuld und Strafe freizusprechen, die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen und der Beschuldigte sei angemessen zu entschädigen.