3. Mit Schreiben vom 19. November 2021 (Postaufgabe: gleichentags) meldete die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten schriftlich bei der Vorinstanz Berufung an (SE GD 24). 4. Die Vorinstanz versandte sodann am 9. Dezember 2021 das begründete Urteil, welches den Parteien am 10. Dezember 2021 zugestellt wurde (SE GD 25/1 und 25/2). Der Urteilsspruch lautete wie folgt: "1. Der Beschuldigte B.________ wird schuldig gesprochen der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB.