2. Die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) fand am 11. November 2021 statt (SE GD 23). Dabei wurde der Beschuldigte zur Person und zur Sache befragt (SE GD 23/1). Nach Abschluss des Beweisverfahrens, den Parteivorträgen und dem Schlusswort des Beschuldigten eröffnete die Vorinstanz – nach einer kurzen Unterbrechung – ihr Urteil mündlich, begründete dieses kurz und händigte den Parteien das schriftliche Urteilsdispositiv aus (SE GD 23 S. 5-6; SE GD 23/4).