1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wirft B.________ (nachfolgend: Beschuldigter) zusammengefasst vor, er habe am 8. April 2019 ein "Licence Agreement" und eine "Invoice" per E-Mail an H.________ versandt, welche er zuvor namens der I.________Ltd. eigenhändig unterzeichnet habe, obschon nie eine solche Gesellschaft existiert habe. Dadurch habe der Beschuldigte H.________ über den/die tatsächliche/n Aussteller/in der zwei Dokumente getäuscht sowie darüber, dass die genannte Gesellschaft überhaupt existiere und er für sie zeichnungsberechtigt sei.