5. Die Kosten dieses Verfahrens betragen CHF 3'000.00Entscheidgebühr CHF 2'019.35Gutachten CHF 120.00 Auslagen CHF 5'139.35Total und werden der Berufungsklägerin auferlegt. 6. Die Berufungsklägerin wird verpflichtet, den Beschuldigten für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner erbetenen Verteidigung im Berufungsverfahren mit CHF 6'296.45 (inkl. Auslagen und MWST) zu entschädigen.