Hierfür sind 3 Stunden zu entschädigen. Insgesamt ist im Berufungsverfahren somit ein Verteidigungsaufwand von 25.8 Stunden zu entschädigen (50.5 – 15 – 8.1 – 1.6), wobei allerdings der allgemeine Ansatz von CHF 220.00 pro Stunde zur Anwendung gelangt (§ 15 Abs. 2 AnwT). Insgesamt ergibt sich somit ein Betrag von CHF 6'296.45 (inkl. 3 % Spesenpauschale und 7.7 % MWST). Seite 25/26 Urteilsspruch 1. Die Berufung der Berufungsklägerin wird abgewiesen.