2. In der Anklageschrift vom 13. Januar 2021 wurde dem Beschuldigten im Zusammenhang mit diesem Tatvorwurf zusammengefasst vorgeworfen, er habe zwischen Herbst 2017 und Frühling 2018 drei Packungen "Testogel 50 mg" an die Spitzenathletin C.________ verschrieben, wobei die Packungen "lediglich zur Verschleierung" auf den Namen N.________, den Vater von C.________, gelautet hätten.