1 von Anhang II der SpoFöV strafbare Verhalten beinhaltet folglich die Anwendung einer Methode, welche anerkannterweise, d.h. wissenschaftlich nachweisbar, geeignet ist, durch eine künstliche Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder der Sauerstoffabgabe eine Steigerung der Leistungsfähigkeit zu erreichen.