1 von Anhang II der SpoFöV in der Anwendung einer Methode zur künstlichen Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder der Sauerstoffabgabe besteht. Der Umstand, dass die angewandte Methode grundsätzlich die erwähnten Auswirkungen hat bzw. haben kann, ist somit zentraler Bestandteil des in dieser Gesetzesbestimmung unter Strafe gestellten Verhaltens. Das nach Ziff. 1 von Anhang II