1 von Anhang II der SpoFöV erfüllt haben könnte, also ob die Ozontherapie eine Methode zur künstlichen Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder der Sauerstoffabgabe ist. Diesbezüglich sind die Feststellungen des Gutachters von entscheidender Bedeutung, nach welchen eine Ozontherapie (O3-AHT) zu keiner klinisch relevanten Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder der Sauerstoffabgabe führe sowie dass es keine wissenschaftlich fundierten Belege für eine Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit gebe (OG GD 18 S. 7).