Angesichts dieser weit verbreiteten Definition von autologem Blutdoping, wäre es nicht mit dem Legalitätsprinzip vereinbar, plötzlich auch Ozontherapien unter diesem Begriff zu subsumieren. Der Bürger bzw. die Bürgerin muss auf die im Gesetz gewählte Formulierung und die damit zusammenhängende Bedeutung gemäss dem allgemeinen Sprachgebrauch vertrauen können, damit er bzw. sie in der Folge sein/ihr Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem gewissen Grad an Gewissheit erkennen kann.