OG GD 18). Darüber hinaus hat bereits die Vorinstanz hervorgehoben, dass bei der inkriminierten Ozontherapie nur 70 bis 100 ml Blut – und damit nur ein Zehntel der üblicherweise bei autologem Blutdoping verwendeten Menge – entnommen werden, sowie dass die Reinfundierung bereits einige Minuten nach der Entnahme und ohne Abtrennung der roten Blutkörperchen erfolgt (OG GD 1 S. 9 Rz. 3.4.1). Sämtliche dieser Punkte sprechen gegen eine Charakterisierung der Ozontherapie als "Blutdoping mit autologem Blut".