Der Gutachter hielt in seinem Gutachten lediglich fest, dass die Anhänger von Ozontherapien u.a. behaupten, diese hätte eine "indirekte Wirkung etwa über die Stimulierung von roten Blutkörperchen (Erythrozyten) im Knochenmark". Damit führt eine Ozontherapie nicht mal nach den unbelegten Behauptungen der Befürworter dieser Theorie zu einer Erhöhung der roten Blutkörperchen, was auch mit den glaubhaften Aussagen des Beschuldigten übereinstimmt. Sodann wird die Frage aufgeworfen, ob es sich bei der Ozontherapie um die Verwendung von eigenem Blut handle.