nichts daran ändert, dass gewisse dieser Methode aus zivil- oder verbandsrechtlicher Sicht durchaus als "Blutdoping" eingestuft werden können. Wie bereits die Vorinstanz sowie die Verteidigung hervorgehoben haben, ist es folglich für das vorliegende Verfahren unerheblich, ob die Ozontherapie, wie sie vom Beschuldigten durchgeführt wurde, auf der Dopingliste der World Anti-Doping Agency (nachfolgend: WADA) steht oder nicht. Die WADA ist eine vom internationalen olympischen Komitee gegründete Stiftung mit Sitz in Lausanne/Montréal, die über keinerlei gesetzgeberische Befugnisse verfügt.