Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder Sauerstoffabgabe strafbar sein soll. Es stellt sich sodann die Frage, ob ausserhalb dieser aufgelisteten Tatvarianten weitere Behandlungsmethoden existieren, die unter den Begriff des Blutdopings fallen können und somit strafbar sind. Dies ist zu verneinen, auch wenn der Verordnungsgeber mit der nicht abschliessenden Aufzählung ("einschliesslich") wohl bewusst eine möglichst weite Definition wählte, um so den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.