1 von Anhang II. der SpoFöV vorgenommene Umschreibung des Blutdopings wird sodann durch die offene Formulierung ergänzt, nach welcher auch die "künstliche Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder Sauerstoffabgabe namentlich durch Perfluorane, Efaproxiral (RSR13) und modifizierte Hämoglobinpräparate (z.B. auf Hämoglobin basierende Blut- Ersatzstoffe, mikrokapsulierte Hämoglobinprodukte)" unter den Begriff des Blutdopings zu subsumieren sind. Aufgrund der Wortwahl ("namentlich") ist klar, dass die genannten Zusatzstoffe bloss exemplarischen Charakter haben und jede künstliche Erhöhung der