Die unter Ziff. 1 von Anhang II. der SpoFöV vorgenommene Umschreibung des Blutdopings wird sodann durch die offene Formulierung ergänzt, nach welcher auch die "künstliche Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder Sauerstoffabgabe namentlich durch Perfluorane, Efaproxiral (RSR13) und modifizierte Hämoglobinpräparate (z.B. auf Hämoglobin basierende Blut- Ersatzstoffe, mikrokapsulierte Hämoglobinprodukte)" unter den Begriff des Blutdopings zu subsumieren sind.