3.2.2 Im Rahmen einer systematischen Auslegung ist vorab das Normensystem des Gesetzes zu betrachten und eine Einordnung von SpoFöV Anhang II Ziff. 1 in ebendieses vorzunehmen. Dabei sticht hervor, dass bereits die Überschrift von SpoFöV Anhang II Ziff. 1 "Erhöhung der Transportkapazität für Sauerstoff" lautet, was in systematischer Hinsicht bedeutet, dass Blutdoping etwas damit zu tun haben muss. Die Ozontherapie führt gemäss Gutachten nicht zu einer relevanten Erhöhung der Transportfähigkeit für Sauerstoff (OG GD 18 S. 6).