1 wird eine mögliche Methode des Blutdopings umschrieben bzw. angedeutet, zumal die Plasmaaufbereitung dabei nicht erwähnt wird. Denn es kommt darauf an, ob es effektiv "Blutdoping" ist, d.h. ob eine autologe Bluttransfusion überhaupt geeignet ist, zu einer Verzerrung des Sportwettbewerbs zu führen. Der Wortlaut von SpoFöV Anhang II Ziff. 1 ist entgegen den Ausführungen der Berufungsklägerin nicht klar und auslegungsbedürftig.