Die Möglichkeit des tatsächlichen Eintretens einer leistungssteigernden Wirkung einer Methode wie der Ozontherapie sei nicht objektives Tatbestandsmerkmal von Art. 22 Abs. 1 SpoFöG. Einerseits sei bereits aus zu Dopingzwecken ersichtlich, dass der Gesetzgeber den Fokus auf den reinen Zweck, und nicht auf die effektive Zielerreichung lege. Andererseits lege auch Art. 19 Abs. 1 SpoFöG in seiner Umschreibung von Doping den Fokus mittels zur (Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Sport) auf den reinen Zweck und nicht auf die Zielerreichung (OG GD 20).