welcher klinische und/oder physiologische Effekte von Ozontherapien gering sein mögen, nicht in Abrede gestellt würden. Es sei indes bereits aufgezeigt worden, dass die Frage nach der effektiven (Eignung zur) Leistungssteigerung einer Methode zur Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes irrelevant sei. Die Möglichkeit des tatsächlichen Eintretens einer leistungssteigernden Wirkung einer Methode wie der Ozontherapie sei nicht objektives Tatbestandsmerkmal von Art.