Schliesslich gehe auch das Bundesgericht von einer "generellen Strafbarkeit von Doping im Sport aus". Der Beschuldigte selbst spreche davon, dass es bei der Ozontherapie darum gehe, besser trainieren zu Seite 11/26 können, womit ein offensichtlicher Bezug zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit bestehe. Der Beschuldigte habe mit Vorsatz gehandelt.