Einerseits ist er Alternativmediziner und bei einem auf Komplementärmedizin spezialisierten Ambulatorium tätig und nicht etwa Sportarzt oder dergleichen. Andererseits hat er vor Schranken glaubhaft und überzeugend dargelegt, dass er die von ihm angewandte Ozontherapie nicht als Doping ansieht und Doping auch nie betreiben würde (GD 19 S. 7 f.)." 1.2 Zum Freispruch betreffend den Anklagepunkt im Zusammenhang mit der Verschreibung des verbotenen Mittels Testosteron führte die Vorinstanz aus: