In Übereinstimmung mit den glaubhaften Angaben des Beschuldigten wird durch die Ozon-Therapie weder die Blutmenge noch die Anzahl roter Blutkörperchen noch andere Blutparameter wie Hämoglobin, Hämatokrit oder die Sauerstoffsättigung verändert und damit auch nicht die Fähigkeit, Sauerstoff im Blut zu transportieren, erhöht (act. 2/1/26 Fragen 27 und 28). Diese Einschätzung wird durch das von der Verteidigung eingereichte und für das Gericht schlüssige Gutachten von Dr.med. P.________ vom 10. April 2021 bestätigt (GD 3/1/2 S. 4, 7, 9 ff.).