Vorliegend ist weder angeklagt noch ersichtlich, dass der Beschuldigte eine Fremdbluttransfusion durchgeführt hätte. Aber auch eine Eigenbluttransfusion liegt nicht vor. Denn (Eigen-) Blutdoping erfolgt klassischerweise so, dass dem Sportler mehrere Wochen vor dem Wettkampf ca. 1 Liter Blut abgenommen wird, die roten Blutkörperchen abgetrennt und kurz vor dem Wettkampf per Transfusion wieder zugeführt werden. Durch die auf diese Weise erhöhte Anzahl an roten Blutkörperchen kann mehr Sauerstoff im Blut transportiert werden, was die Ausdauer des Sportlers erhöht (act. 9/70).