"3.4.1In den gesetzlichen Materialien wird der Begriff Blutdoping nicht definiert. Im Anhang (Ziff. II.1) der Sportförderungsverordnung wird lediglich ausgeführt, dass die Verwendung von autologem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten auf der Basis von roten Blutzellen eine verbotene Methode (zur Erhöhung der Transportkapazität für Sauerstoff) darstellt.