Weitere Beweisanträge wurden nicht gestellt und das Gericht sieht keinen Grund, weshalb zusätzliche Beweise erhoben werden müssten. Die im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren erhobenen Beweise bilden somit zusammen mit dem Gutachten von Prof. Dr.Dr. O.________ vom 26. April 2022 und den eingereichten Eingaben der Parteien im Berufungsverfahren inkl. Beilagen die Entscheidungsgrundlagen des Gerichts. II. Urteil der Vorinstanz, Gutachten und Parteistandpunkte