3.3 Gemäss Art. 23 Abs. 3 lit. c SpoFöG ist die Berufungsklägerin berechtigt, Berufung im Strafpunkt gegen Urteile zu erheben. Ob die Berufungsklägerin – entgegen dem Wortlaut des Gesetzes – auch legitimiert ist, sich zur Strafzumessung zu äussern, wie sie in ihrer Berufungserklärung darlegt, kann vorerst offengelassen werden. Seite 7/26