2. Der Beschuldigte wird dafür bestraft mit einer Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu CHF 280.00 sowie mit einer Busse von CHF 4'480.00. 3. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 4. Die Busse ist zu bezahlen. 5. Unter Kosten- sowie Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschuldigten. Die Entschädigung zu Gunsten von Antidoping Schweiz beträgt CHF 3'900 plus Mehrwertsteuer. eventualiter Antidoping Schweiz ist weder kosten- noch entschädigungspflichtig"