14. Die Berufungsbegründung der Berufungsklägerin vom 9. Juni 2022 wurde nach Eingang beim Gericht mit Schreiben vom 13. Juni 2022 den übrigen Parteien zur Stellungnahme zugestellt (OG GD 21). 15. Mit Eingabe vom 20. Juni 2022 teilte die Staatsanwaltschaft dem Gericht mit, dass sie auf eine Berufungsantwort verzichte (OG GD 22). Mit Eingabe vom 14. Juli 2022 (Eingang beim Gericht 19. Juli 2022) reichte die Verteidigung ihre Berufungsantwort ein (OG GD 23).