12. Mit Präsidialverfügung vom 14. April 2022 wurden die gestellten Anträge betreffend Ergänzungsfragen gutgeheissen und festgestellt, dass keine Einwände gegen die sachverständige Person geltend gemacht wurden (OG GD 15). Am 14. April 2022 ernannte die Verfahrensleitung Prof. Dr.Dr. O.________ bzw. das Institut für Hausarztmedizin unter seiner Leitung zur sachverständigen Person und unterbreitete ihm die Fragen des Gerichts sowie die Ergänzungsfragen der Parteien. Zudem wurden dem Gutachter zur Ausarbeitung des Gutachtens die wesentlichen Verfahrensakten in Kopie zugestellt (OG GD 16).