8. Mit Eingabe vom 25. Januar 2021 (recte: 2022) teilte auch die Verteidigung dem Gericht mit, dass sie auf eine Anschlussberufung verzichte, keinen Nichteintretensantrag stelle und mit der Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens einverstanden sei. Ferner stellte die Verteidigung zwei Beweisanträge: Erstens sei N.________ rechtshilfeweise in Deutschland als Zeuge zu befragen und zweitens sei ein Gerichtsgutachten zur Ozontherapie in Auftrag zu geben (OG GD 6).