3. Der Beschuldigte wird für die Kosten seiner Verteidigung mit pauschal CHF 15'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) aus der Staatskasse entschädigt. 4. [Rechtsmittel]" 4. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2021 reichte die Berufungsklägerin, vertreten durch ihren Direktor, bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) die Berufungserklärung inkl. 13 Beilagen ein (OG GD 2). In prozessualer Hinsicht beantragte die Berufungsklägerin die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens (OG GD 2 S. 5).