"1. Der Beschuldigte D.________ wird freigesprochen von den Vorwürfen der mehrfachen Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz gemäss Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 SpoFöG und Art. 74 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SpoFöV (Verschreibung des verbotenen Mittels Testosteron und Durchführung verbotener Ozon-Behandlungen). 2. Die Verfahrenskosten betragen Seite 3/26 CHF 3'906.00Kosten des Vorverfahrens CHF 2'000.00Entscheidgebühr CHF 205.00 Auslagen CHF 6'111.00Total und werden auf die Staatskasse genommen.