2. Am 4. November 2021 fand die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) statt, an welcher der Beschuldigte in Begleitung seines erbetenen Verteidigers sowie der fallzuständige Staatsanwalt teilnahmen. Nach der Befragung des Beschuldigten, den Parteivorträgen und dem Schlusswort des Beschuldigten wurde die Verhandlung zwecks Urteilsberatung unterbrochen. Das Urteil wurde den Parteien noch am gleichen Tag mündlich eröffnet und begründet (SE GD 19).