1.2 Weiter legt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zur Last, zwischen Herbst 2017 und Frühling 2018 N.________, welcher C.________s Vater und ebenso ein Patient des Beschuldigten gewesen sei, in den Praxisräumlichkeiten der A.________ AG in Baar drei Packungen des Präparats "Testogel 50 mg" verschrieben zu haben. Diese Verschreibungen hätten lediglich zur Verschleierung auf N.________ gelautet und seien faktisch für seine Patientin und Wettkampfsportlerin C.________ erfolgt.