1.1 Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wirft D.________ (nachfolgend: Beschuldiger) vor, er habe als Arzt zwischen dem 20. Juni 2016 und ca. Mitte 2017 bei insgesamt mindestens acht Gelegenheiten bei seiner Patientin und Wettkampfsportlerin C.________ die Durchführung einer sogenannten "Ozon-Behandlung" in den Praxisräumlichkeiten der A.________ AG in Baar angeordnet und geleitet. Diese Behandlungen seien geeignet gewesen, bei C.____