8. In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten ein Verhalten vorgeworfen, welches ggf. unter der ersten Tatvariante von Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG subsumiert werden könnte. So wird dem Beschuldigten sinngemäss zu Last gelegt, Kenntnis von der Entzugsverfügung bzw. Seite 17/20