SVG schuldig. Diese Variante der fahrlässigen Tatbegehung wird in der Anklageschrift aber nicht beschrieben, fehlen doch jegliche Ausführungen dazu, inwiefern die fehlende rechtzeitige Kenntnisnahme seitens des Beschuldigten diesem angelastet werden kann bzw. inwiefern dadurch eine Pflichtwidrigkeit seinerseits begründet werden könnte. So fehlen in der Anklageschrift Angaben dazu, weshalb der Beschuldigte eine Pflicht gehabt hätte, den an die F.________ AG adressierten Brief zu öffnen.