"B.________ hat fahrlässig, d.h. weil er die Folgen seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht hat oder darauf nicht Rücksicht genommen hat, entzogene Ausweise und Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung nicht abgegeben, indem er Folgendes tat: B.________ als Besitzer des auf die F.________ AG eingelösten Fahrzeuges leistete der Aufforderung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zug vom 9. März 2020, den Fahrzeugausweis für den Mercedes AMG D sowie die Kontrollschilder ZG XXXXX innert 5 Tagen abzugeben, keine Folge.