Zudem wurde am 23. März 2019 – ein Tag nach dem angeblichen Verkauf des Fahrzeugs an den Beschuldigten – die F.________ AG (erneut) als Lenker/Halterin des Fahrzeugs im Fahrzeugausweis eingetragen. Dies spricht dafür, dass der Vertrag vom 22. Mai 2019 nur simuliert war und der Beschuldigte nie das Eigentum an dem fraglichen Fahrzeug erlangen sollte. Schliesslich zeigt auch die Tatsache, dass das Fahrzeug nach dem Ausscheiden des Beschuldigten in der F.________ AG verblieb, dass es sich bei dem Kaufvertrag wohl um einen simulierten Vertrag handelte.