__ AG das fragliche Fahrzeug offenbar bereits am 22. Mai 2019 an den Beschuldigten verkauft (act. 2/4/7). Auch der Vermerk im VIACAR- Auszug, gemäss welchem der Beschuldigte am 3. April 2020 die Verkehrssteuer für das Fahrzeug bezahlt hat, deutet auf eine Haltereigenschaft des Beschuldigten hin. Auf der anderen Seite ist unbestritten, dass das fragliche Fahrzeug während der gesamten relevanten Zeitperiode auf die F.________ AG eingelöst war (act. 1/1). Zudem wurde am 23. März 2019 – ein Tag nach dem angeblichen Verkauf des Fahrzeugs an den Beschuldigten – die F.______