gibt es einige Indizien, welche das "Geständnis" bzw. die Einräumung einer gewissen Schuld des Beschuldigten als glaubhaft erscheinen lassen, während andere Umstände dagegensprechen. Hinsichtlich der Frage nach der Verfügungsgewalt über das Fahrzeug finden sich insbesondere in den von H.________ eingereichten Unterlagen verschiedene diesbezügliche Indizien. So hat die F.________ AG das fragliche Fahrzeug offenbar bereits am 22. Mai 2019 an den Beschuldigten verkauft (act. 2/4/7).