4.3 Mit der vorgenannten E-Mail übermittelte H.________ der Staatanwaltschaft einen Leasingvertrag der I.________ Bank vom 22. Mai 2019, der den Beschuldigten als Leasingnehmer und die F.________ AG als "Lieferant" ausweist (act. 2/4/1). Ebenfalls findet sich eine Rechnung für den Verkauf des fraglichen Fahrzeugs von der I.________ Bank an die F.________ AG (act. 2/4/4) sowie ein Auszug des auf die F.________ AG lautenden Fahrzeugausweises mit dem Hinweis 178 "Halterwechsel verboten" (act. 2/4/6). Sodann liegt ein Kaufvertrag zwischen der F._____