Der Beschuldigte sei somit für das Fahrzeug sowie die anfallenden Kosten verantwortlich gewesen. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass der Beschuldigte sich baldmöglichst an der F.________ AG beteilige und sie die Unternehmung gemeinsam führen. Im Hinblick auf dieses Ereignis sei das Fahrzeug nicht umgemeldet worden (act. 2/4).