Als er das nachbestellte Dokument erhalten und am 24. Dezember 2020 die Unterlagen für die Staatsanwaltschaft habe zusammenstellen wollen, habe er erstaunt festgestellt, dass inzwischen das gesamte Register verschwunden gewesen sei. Interessant sei die Tatsache, dass der Beschuldigte seine Zugangsschlüssel bereits im November vollständig retourniert habe. Somit habe abgesehen von ihm, H.________, niemand Zutritt zum Büro gehabt. Einbruchspuren habe er nicht feststellen können.