Aber wenn es eine private Rechnung des Beschuldigten gewesen sei, dann habe er diese privat bezahlt. Auf die konkrete Frage, wer eine Rechnung für eine Versicherung eines Fahrzeuges der F.________ AG bezahlt habe, meinte H.________, da habe es eine Absprache gegeben; er müsste dies nachsehen. Sodann bestätigte H.________ aber, dass er sich um die Versicherungszahlungen betreffend die auf die F.________ AG eingelösten Fahrzeuge kümmerte. In Bezug auf den Entzug der Schilder ZG Seite 11/20