4.1 H.________ wurde am 1. Dezember 2020 staatsanwaltschaftlich einvernommen. Er führte aus, der Beschuldigte sei Verkaufsleiter bei der F.________ AG gewesen. Die Post sei in der Regel durch ihn, H.________, geöffnet worden. Der Beschuldigte habe die Befugnis gehabt, Post zu öffnen, nicht aber die Befugnis, Rechnungen zu bezahlen. Wenn in der Post eine Rechnung gewesen sei, dann habe der Beschuldigte sie ihm, H.________, in der Regel auf den Tisch gelegt. Aber wenn es eine private Rechnung des Beschuldigten gewesen sei, dann habe er diese privat bezahlt.